1. Mitwirkungsrechte:
- Das Recht auf Abgabe von Vorschlägen und Stellungnahmen,
- Das Recht auf Teilnahme an Lehrerkonferenzen, ausgenommen Beratungen und Beschlussfassungen über Angelegenheiten der Leistungsbeurteilung einzelner Schüler sowie über dienstrechtliche Angelegenheiten der Lehrer und ausgenommen die Teilnahme an Lehrerkonferenzen zur Wahl von Lehrervertreter,
2. Mitbestimmungsrechte:
- Das Recht auf Mitentscheidung bei der Anwendung von Erziehungsmitteln
Erziehungsmittel sind ein heißes Thema (Kompensationszeit, div. Verhaltensvereinbarungen...), bitte nimm einfach Kontakt mit uns auf, denn solche Konferenzen sind immer schwierig und arbeitsintensiv!
- Das Recht auf Mitentscheidung bei der Festlegung von Unterrichtsmitteln.
siehe: § 58 Abs.2 Schulunterrichtsgesetz