Landesschulgemeinschaftsausschuss (LSGA)
Auf Landesebene fordern wir die Einführung des LSGA. Lehrer, Eltern und Schüler haben die Möglichkeit, je drei Vertreter in den LSGA zu entsenden, um darin wie im SGA über Schulthemen zu diskutieren und gemeinsam Beschlüsse zu fassen. In wichtigen Schulfragen soll seine Zustimmung nötig bzw. soll er mit einem Vetorecht ausgestattet sein.
Bundesschulgemeinschaftsausschuss (BSGA)
In weiterer Folge benötigt die Mitsprache der Schulpartner auch auf Bundesebene einen gesetzlichen Rahmen. Im neu geschaffenen BSGA diskutieren je drei bundesweite Vertreter der Lehrer, Eltern und Schüler gemeinsam mit der Bildungsministerin. Neben seinem Vetorecht gegenüber Ministeriumsbeschlüssen soll seine Zustimmung bei allen bildungspolitisch relevanten Fragen nötig sein.