Rechte der Schülervertretung...
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1. Mitwirkungsrechte:
- Das Recht auf Anhörung,
- Das Recht auf Information über
alle Angelegenheiten, die die SchülerInnen
allgemein betreffen,
Kleiner Tipp: vereinbare mit deinem Direktor
bzw. dem ganzen SGA einen Jour-Fix. An diesem Termin
ist einfach immer Zeit um Informationen auszutauschen
oder auch Probleme vorzubringen (siehe Absatz a.)
- Das Recht auf Abgabe von Vorschlägen
und Stellungnahmen,
- Das Recht auf Teilnahme an Lehrerkonferenzen,
ausgenommen Beratungen und Beschlussfassungen über
Angelegenheiten der Leistungsbeurteilung
einzelner Schüler sowie über
dienstrechtliche Angelegenheiten der
Lehrer und ausgenommen die Teilnahme
an Lehrerkonferenzen zur Wahl von Lehrervertreter,
- Das Recht auf Mitsprache bei der
Gestaltung des Unterrichtes im Rahmen
des Lehrplanes,
Welche Schwerpunkte werden und welche Arbeitsformen sind zu bevorzugen (z.B.:
Gruppenarbeit, Projektgruppen,…)
- Das Recht auf Beteiligung an der
Wahl der Unterrichtsmittel;
Bezieht sich hauptsächlich auf die Wahl von Schulbüchern.
2. Mitbestimmungsrechte:
- Das Recht auf Mitentscheidung bei
der Anwendung von Erziehungsmitteln
Erziehungsmittel sind ein heißes Thema (Kompensationszeit, div. Verhaltensvereinbarungen...),
bitte nimm einfach Kontakt mit uns auf, denn solche Konferenzen sind immer
schwierig und arbeitsintensiv!
- Das Recht auf Mitentscheidung bei
der Antragstellung auf Ausschluss eines
Schülers;
Sollte es zu einer Ausschlusskonferenz kommen, fungierst du als Anwalt des
Schülers und hast auch ein Stimmrecht. Sollte dieser Fall eintreten
melde dich bitte unbedingt bei uns!
- Das Recht auf Mitentscheidung bei
der Festlegung von Unterrichtsmitteln.
SIEHE_ § 58
Abs.2 Schulunterrichtsgesetz
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