Der SGA ist das wichtigste schulinterne
Gremium, in welchem die Schulpartner (also Schüler- , Lehrer-
und Elternvertreter) wichtige Entscheidungen über viele Belangen
der Schule treffen, oder auch nur dem Direktor bei der Entscheidungsfindung
helfen.
Zusammensetzung…
Der SGA besteht aus neun Mitgliedern mit Stimmrecht. Jeweils drei Schüler-,
Eltern- und Lehrervertreter sollten konstruktive Diskussionen führen und
Beschlüsse zum Wohle der Schule fassen.
Der Direktor führt den Vorsitz und ist für den ordnungsgemäßen
Ablauf verantwortlich, hat aber im Normalfall keine beschließende Stimme.
Es können auch beratende Mitglieder nominiert werden, z.B.: Schularzt,
Schulwart, Schulbuchreferent, Unterstufen-Sprecher…
Diskussion…
Natürlich geht jedem Beschluss eine Diskussion voran. Wie wir aus Erfahrung
wissen ist die Gesprächskultur oft nicht die beste und Direktoren versuchen
oft die Meinungen der SGA-Mitglieder zu beeinflussen. Um so etwas zu verhindern
kann der SGA eine Geschäftsordnung beschließen, aber im Regelfall
liegt es an dir Störfaktoren und Beeinflussungen zu verhindern.
Beschlussfassung…
Der SGA ist beschlussfähig sobald mindestens die Hälfte der Mitglieder
(also im Regelfall fünf) anwesend sind und je ein Vertreter aller Schulpartner
anwesend ist.
Abstimmungsmodi und Mehrheiten…
Einfach Mehrheit:
Für diese Beschlüsse reicht eine einfache/unbedingte/absolute Mehrheit.
a) mehrtägige Schulveranstaltungen,
b) die Erklärung einer Veranstaltung zu einer schulbezogenen Veranstaltung
c) die Durchführung (einschließlich der Terminfestlegung) von Elternsprechtagen
d) die Hausordnung
e) die Bewilligung zur Durchführung von Sammlungen
f) die Bewilligung zur Organisierung der Teilnahme von Schülern an Veranstaltungen
g) die Durchführung von Veranstaltungen der Schulbahnberatung,
h) die Durchführung von Veranstaltungen betreffend die Schulgesundheitspflege,
i) Vorhaben, die der Mitgestaltung des Schullebens dienen
Bei Stimmengleichheit entscheidet der Schulleiter.
2/3 Mehrheit:
Für folgende Beschlüsse ist zunächst die Anwesenheit von mindestens
2/3 der Mitglieder jeder Kurie notwendig. Um als angenommen zu gelten müssen
mindestens zwei Drittel der Schulpartner zustimmen, zusätzlich müssen
in jeder Gruppierung zwei Vertreter dafür sein.
Zu Deutsch: es wird eine 2/3 Mehrheit ben ötigt!
j) die Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen
k) die schulautonome Festlegung von Eröffnungs- und Teilungszahlen
l) schulautonome Schulzeitregelungen
m) die schulautonome Festlegung von Reihungskriterien
n) die Erstellung von Richtlinien über die Wiederverwendung von Schulbüchern
Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
Beratende Kompetenz:
In folgenden Punkten hat der SGA nur eine beratende Kompetenz. Das heißt,
dass der Schulleiter zwar entscheidet, jedoch zuerst die Meinung des SGA anh ört.
a) wichtige Fragen des Unterrichtes,
b) wichtige Fragen der Erziehung,
c) Fragen der Planung von Schulveranstaltungen, soweit diese nicht unter Z
1 lit. a fallen,
d) die Wahl von Unterrichtsmitteln,
e) die Verwendung von der Schule zur Verwaltung übertragenen Budgetmitteln,
f) Baumaßnahmen im Bereich der Schule.
Pro Schuljahr müssen mindestens 2 SGA Sitzungen stattfinden.
Ein Drittel der Mitglieder des SGA (also auch die 3 Schülervertreter)
können unter Angabe eines Tagesordnungspunktes eine Sitzung
einberufen. Der Schulleiter hat dann innerhalb von 2 Wochen eine
Sitzung einzuberufen.
Die goldenen Regeln im SGA…
- Die Schülervertreter treten
gemeinsam auf, sitzen geschlossen nebeneinander
und sind gut vorbereitet.
- Dem Gesprächspartner immer darauf
hinweisen, dass du nicht deine Interessen
sondern jene der Schüler vertrittst.
- In Klassensprechersitzung Themen
vorbereiten.
- Bei besonders wichtigen Themen eine
Umfrage unter den Schülern machen.
- Immer ein eigenes Protokoll führen.
- Beschlüsse werden nicht unbedingt
während der SGA-Sitzung gefasst!
Das heißt, dass du dich mit Lehrern
und Eltern regelmäßig treffen
solltest um für deine Anliegen
Stimmung zu machen.
SIEHE_ § 64 Schulunterrichtsgesetz
Die SGA’sche Kampfrhetorik…
- Bleibe immer freundlich und vermittle
besonders den Lehrervertretern das
Gefühl, respektiert zu werden.
Egal wie sehr dich ein Thema auf die
Palme bringt, sobald du deine Wut zeigst
hast du schon so gut wie verloren.
Denke dabei an eine Ente im Wasser:
Die Ente schwimmt sanft auf dem Wasser.
Sie verursacht kaum Wellen, sie gleitet.
Aber unter der Wasseroberfläche
strampelt sie, tritt aus, wirkt hektisch.
Aber: niemand sieht das!
- Spiele nie mit offenen Karten. Warte,
bis die Diskussion schon am abklingen
ist und gib deinen „Kontrahenten“ das
Gefühl dir überlegen zu sein.
Dein bestes Argument kommt wirklich
erst am Ende. - Zeige, dass du dich
gut vorbereitet hast und man dir nichts
vorgaukeln kann. Schlage hin und wieder
in deinen Unterlagen nach. Vermeide
zu provokante Phrasen, auch wenn dein
Gegenüber den Mund zu voll genommen
hat, lasse es ihm nicht zu sehr spüren.
- Es ist unbedingt notwendig zu zeigen,
dass du kompetent bist und weißt
wovon du sprichst. Präsentiere
unbedingt dein Insiderwissen.
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