Die Schulsprecherwahl
Die glorreichen 6…
An jeder Schule sind 6 Schülervertreter zu wählen: Ein Schulsprecher und 2 Stellvertreter - welche die drei Vertreter im Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) sind – und drei stellvertretende SGA-Mitglieder.
Wer...
Jeder Schüler der Oberstufe an AHS bzw. alle Schüler einer BMHS dürfen wählen und sich wählen lassen, sprich: sie haben aktives und passives Wahlrecht.
Wann…
Innerhalb der ersten fünf Schulwochen sollte gewählt werden.
„Hallo, mein Name ist…“
Alle Kandidaten müssen die Möglichkeit haben sich und ihre Themen vor den Schülern vorstellen zu können. Ob das bei einer Schülervollversammlung geschieht oder ob die Kandidaten von Klasse zu Klasse gehen ist dabei jedoch egal. In großen Schulen haben sich Schülervollversammlungen in einem geeigneten Raum (z.B. Turnsaal, Aula, Festsaal,…) bewährt. Wenn deine Schule weniger als 20 Klassen hat, ist es vielleicht besser durch die Klassen zu gehen, da das Hearing dadurch etwas persönlicher wird.
Die Qual der Wahl…
Das Wahlsystem ist zwar nicht sehr schwierig, aber viele Direktoren halten sich trotzdem nicht an die Regeln. Deshalb liegt es an dir, dass die Wahl auch so stattfindet wie sie stattfinden soll:
- Die Wahl hat auf vorgedruckten Stimmzetteln stattzufinden. Auf diesen Stimmzetteln sind die Zahlen von eins bis sechs in absteigender Reihenfolge neben einem Raum für den Namen der Kandidaten.
- Der Wähler darf seine Kandidaten (sein Favorit bekommt sechs Punkte) eintragen, muss aber nicht alle Felder ausfüllen. Die Stimme ist ungültig wenn der Wählerwille nicht eindeutig hervorgeht.
Sprich: Zwei Kandidaten haben die gleiche Punktezahl, Namen wurden unleserlich geschrieben. Wird ein Name mehrmals erwähnt so ist nur dieser Name ungültig. Alle weiteren Kandidaten bekommen die Punkte wie vom Wähler vorgesehen.
Nach der Wahl…
Schulsprecher wird die Person, die auf mehr als der Hälfte aller gültigen Stimmzettel an erster Stelle (sprich: 6 Punkte) gereiht wurde. Sollte das nicht der Fall sein, kommt es zu einer Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Erstreihungen. Der Sieger dieser Stichwahl wird Schulsprecher und die restlichen Ämter werden dann nach der Punktezahl des ersten Wahlganges vergeben.
siehe: Verordnung über die Wahl der Schülervertreter bzw. §59a Schulunterrichtsgesetz.
