1. Schuldemokratie auf Landes- und Bundesebene
Während es direkt an der Schule für die Schüler bereits durch den SGA eine Basis zur Mitspracheim Schulleben gibt, sind die Möglichkeiten der Schülervertretung auf Landes- und Bundesebene noch sehr eingeschränkt.
Landesschulgemeinschaftsausschuss (LSGA)
Auf Landesebene fordern wir die Einführung des LSGA. Lehrer, Eltern und Schüler haben die Möglichkeit, je drei Vertreter in den LSGA zu entsenden, um darin wie im SGA über Schulthemen zu diskutieren und gemeinsam Beschlüsse zu fassen. In wichtigen Schulfragen soll seine Zustimmung nötig bzw. soll er mit einem Vetorecht ausgestattet sein.
Bundesschulgemeinschaftsausschuss (BSGA)
In weiterer Folge benötigt die Mitsprache der Schulpartner auch auf Bundesebene einen gesetzlichen Rahmen. Im neu geschaffenen BSGA diskutieren je drei bundesweite Vertreter der Lehrer, Eltern und Schüler gemeinsam mit der Bildungsministerin. Neben seinem Vetorecht gegenüber Ministeriumsbeschlüssen soll seine Zustimmung bei allen bildungspolitisch relevanten Fragen nötig sein.
2. Schuldemokratie an der Schule
Schuldemokratie an der Schule bedeutet für uns, dass jeder einzelne Schüler die Möglichkeit haben muss, aktiv den Schulalltag mitzugestalten. Wir Schüler verbringen immerhin einen großen Teil unserer Zeit in der Schule und sollen unser unmittelbares Lebensumfeld auch mitformen können.
SchülerInnenparlament (SIP) an der Schule
Schüler müssen sich direkt an der Schule organisieren und absprechen können. Das SIP ist ein Gremium, in dem alle Schüler einer Schule unter dem Vorsitz ihrer Schülervertretung gemeinsam ihre Wünsche und Anliegen diskutieren und Anträge beschließen können. Diese dienen als Arbeitsgrundlage für die Schülervertretung. Künftig sollen gesetzlich sechs Unterrichtseinheiten pro Semester für die Durchführung eines SIPs an der Schule zur Verfügung stehen.


